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Spezialartikel
um die Dienstunfähigkeit
Egal wo Sie wohnen,
ob in Aachen, Augsburg, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Bremerhaven, Chemnitz, Cottbus, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Essen, Flensburg, Frankfurt/M., Frankfurt/O., Freiburg, Gelsenkirchen, Gera, Göttingen, Hagen, Halle, Hamburg, Hamm, Hannover, Heidelberg, Jena, Karlsruhe, Kassel, Kaiserslautern, Kiel, Köln, Koblenz, Krefeld, Leipzig, Leverkusen, Lübeck, Ludwigshafen, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Mönchengladbach, München, Münster, Neuss, Nürnberg, Oberhausen, Oldenburg, Osnabrück, Paderborn, Potsdam, Recklinghausen, Rostock, Rügen, Saarbrücken, Schwerin, Solingen, Stralsund, Stuttgart, Trier, Wiesbaden, Wolfsburg, Wuppertal, Würzburg oder an der Ostsee, an der Nordsee, am Bodensee, am Chiemsee oder in den Alpen, im Erzgebirge, im Harz oder
im Schwarzwald - unsere Angebote sind für alle günstig und leistungsstark.
Wir betreuen Sie bundesweit egal ob Sie in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen wohnen.
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Der Akademische Dienst ist auf die Absicherung und Vorsorge aller Beamten spezialisiert.
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Nach
Eingabe Ihrer Daten erstellen wir Ihnen kostenfrei
eine Analyse Ihre Versorgungsansprüche und zeigen Ihnen
eventuelle Versorgungslücken auf.
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Die Definition und das
Verweisungskriterium
Definition
Auf dem Markt gibt es zwei Formeln // Verweiskriterien, wie die Berufsunfähigkeit zu bewerten ist. Die eine heißt
"Kenntnisse und Fähigkeiten"
und lässt eine große Möglichkeit an Verweisungen und Betrachtungen zu.
Bei leistungsstarken Versicherern wurde dies Formel durch
"Ausbildung und Erfahrung, bisherige Lebensstellung"
ersetzt, was eine deutliche engere Auffassung bei Verweisfragen widerspiegelt.
Ausbildung engt die Definition deutlich mehr auf Studium, Fachschule etc. ein. Bisherige Lebensstellung spiegelt auch die zunehmenden Berufserfolg wider, so das nicht zu früheren Berufstätigkeiten verwiesen werden kann.
Verweisungskriterium
Neuester Trend ist der Verzicht auf einen Teil der Verweisung. Jetzt wird es jedoch recht kompliziert, denn wir haben bis zu drei Arten von Verweisungen (die allgemeine, die konkretisierende und die konkrete). Die Werbeaussage "Wir verzichten auf Verweisung" meint mitunter lediglich die allgemeine, die heutzutage eh vor den Gerichten kaum noch durchsetzbar ist und kein besonderes Leistungsmerkmal
mehr darstellt.
Hier kommt es insbesondere auf die Feinheiten bei der Formulierung an.
(Glücklicherweise hat sich der Begriff der "konkretisierende Verweisung" am Markt nicht durchgesetzt, so das wir uns nur 2 Verweisungsarten anschauen brauchen.)
1.) Abstrakte Verweisung
Die meisten Anbieter verzichten mittlerweile auf das Recht zur abstrakten Verweisung, allerdings nicht immer uneingeschränkt. So finden sich z.B.
abweichende Regelungen im Nachprüfungsverfahren;
es werden auch Produkte angeboten, bei denen erst ab einem bestimmten Alter des Versicherungsnehmers
für bestimmte Berufsgruppen die abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist.
Die Vielzahl der gegenwärtig im Markt gebräuchlichen
Formulierungen erschweren vor allem dem Laien den Vergleich und die Bewertung und damit eine qualifizierte Entscheidungsfindung.
Dazu kommt, dass viele der heute verwendeten Formulierungen mangels fehlender Rechtsprechung und Erfahrung in der Tat nicht oder nur schwer einzuschätzen sind.
2.) Konkrete Verweisung
Der (sehr seltene) Verzicht auf die konkrete Verweisung ist für den
spezialisierten Personenkreis der Beamten von
außerordentlicher Bedeutung.
Im Gegensatz zum Versorgungswerk (z.B. der Rechtsanwälte) , ist bei
diesem Verzicht ein Weiterarbeiten / andere Beschäftigung ohne
Einschränkungen möglich.
Die Deutsche Anwalts- und Notarversicherung (DANV) Sonderabteilung der Hamburg Mannheimer Versicherungs-AG
bietet genau neben der erstklassigen Beamtenklausel auch diesen
Punkt.

Ein anderes Thema sind die Besonderheiten von Beamten, was wir unter dem Stichwort
Dienstunfähigkeitsklausel näher beleuchten.
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