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Spezialartikel
um die Dienstunfähigkeit
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im Schwarzwald - unsere Angebote sind für alle günstig und leistungsstark.
Wir betreuen Sie bundesweit egal ob Sie in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen wohnen.
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Der Akademische Dienst ist auf die Absicherung und Vorsorge aller Beamten spezialisiert.
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Eingabe Ihrer Daten erstellen wir Ihnen kostenfrei
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eventuelle Versorgungslücken auf.
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Dienstunfähigkeitsabsicherung durch den Dienstherrn auf Dauer?
Jeder zweite Beschäftigte im öffentlichen Dienst erreicht nicht seine gesetzliche Altersgrenze
„Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen", Doch was ist, wenn durch unvorhersehbare Ereignisse die Gesundheit durch Krankheit oder Unfall dauerhaft geschädigt wird und ein Beamter seinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
Die finanziellen Folgen können zu erheblichen Einbußen im täglichen Leben führen. Die Kinder sind noch im Haus, gehen zur Schule oder studieren, es wurde ein Eigenheim angeschafft. Mit anderen Worten: die monatliche
Kostenbelastung ist sehr hoch.
Daher heißt es, frühzeitig für diesen Fall vorzusorgen
Mit einer Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung!
Das Gerüst der Beamtenversorgung ist ins wanken gekommen. Mit jedem Reformgesetz der letzten Jahre würden Leistungseinschränkungen vorgenommen.
Dabei war das Ziel dieser Reformgesetzgebung, die Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung systemgerecht auf die Beamtenversorgung zu übertragen
(systemgerecht bedeutet unter Beibehaltung der Berechnungsweise eines Ruhegehaltes). Das hat zunächst
zur Folge, das der maximale Versorgungsprozentsatz von 75 % des letzten Nettoeinkommens, der nach 40 Dienstjahren erreicht werden konnte, bis 2009 auf 71,75 % abgesenkt wird. Da das Steueraufkommen, von dem zur Zeit letztendlich die Pensionen bezahlt werden, bis 2030 kaum noch die anfallenden
Ruhegehälter zahlen kann, ist mit weiteren massiven Einschränkungen, und zwar ohne Besitzstandswahrungen, zu rechnen.
Damit sind drei Fragen zu klären!
1. Mit welchen Versorgungsansprüchen kann man heute rechnen?
Beginnend mit dem 27. Lebensjahr und der Verbeamtung auf Lebenszeit beträgt der Erstanspruch ca. 1300 Euro (verheiratet, Westdeutschland), Diese so genannte „Mindestversorgung" überschreiten Beamte erst nach dem 40. bis 45. Lebensjahr. Faustregel: Je höher die Besoldungsgruppe, je eher wird die Mindestversorgung überschritten. Aber dann muss auch berücksichtigt werden, dass für maximal 3 Jahre Dienstunfähigkeit vor der gesetzlichen Altersgrenze
10,8% vom Ruhegehalt abgezogen werden, Lebenslang.
2. Mit welchen Versorgungsansprüchen kann man morgen rechnen?
Im Augenblick kann man selbstverständlich nur von Annahmen ausgehen. Aber die Diskussion in den Medien zeigt, dass das Niveau der Beamtenversorgung auf das der Gesetzlichen Rentenversicherung abgesenkt werden soll.
3. So wird die Altersversorgung sicher!
Mit einer privaten Rentenversicherung zum Beispiel sorgen Beamte für den Ruhestand vor. Je früher man mit der Vorsorge beginnt, desto höher wird die Privatrente sein, auf die man sich im Alter verlassen kann. Auch der Beitrag ist dann wegen der langen Ansparzeit geringer.
Dienst- und
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit können zu erheblichen Einbußen im täglichen Leben führen. Die Kinder sind noch im Hans, gehen zur Schute oder studieren, es wurde ein Eigenheim angeschafft ...
Mit anderen Worten: Die finanzielle Belastung ist sehr hoch.
Damit diese Kosten auch bei Dienstunfähigkeit bezahlt werden können, ist es ein absolutes MUSS, rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Immerhin erreicht jeder zweite Beschäftigte nicht seine gesetzliche Altersgrenze. .Allerdings gibt es auf dem
Versicherungsmarkt nur eine handvoll Anbieter, die auch das Dienstunfähigkeitsrisiko versichern. Mit einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung aber können Beamte ihr Einkommen nicht sichern.
Beamte im Vollzugs- und
Sicherheitsbereich
Für Beamte, die besonderen Gefahren ausgesetzt sind (Polizei, Feuerwehr, Zoll, Strafvollzug), gibt es eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung, die über das zu versichernde Risiko einer allgemeinen
Dienstunfähigkeit hinausgeht.
(Text in Anlehnung eines DBV Artikels in der Poolworld Spezial 2006)

Ein anderes Thema sind die Besonderheiten von Beamten, was wir unter dem Stichwort
Dienstunfähigkeitsklausel näher beleuchten.
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