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unsere Angebote sind für alle günstig und leistungsstark.

Wir betreuen Sie bundesweit egal ob Sie in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen wohnen.

 



Die Rechtsschutzversicherung Neuerungen ab 01.07.2004


Kostenschutz - wichtiger denn je

Eine Rechtsschutzversicherung deckt zunächst einmal die Kosten bei einem Rechtsstreit ab. Dieser Aspekt wird in Zukunft noch an Wichtigkeit zunehmen. Das neue Kostenrecht bringt eine deutliche Verteuerung in vielen Bereichen rund um das Recht:

Gebührenabschlag für neue Bundesländer entfällt
Der bisher gültige 10-prozentige Gebührenabschlag für die neuen Bundesländer entfällt.

Keine Höchstgrenze mehr bei schriftlicher Erstberatung
Für die anwaltliche Erstberatung wurde der Höchstbetrag, den der Rechtsanwalt dafür maximal in Rechnung stellen kann, von 180 auf 190 Euro erhöht. Dieser Maximalbetrag gilt jedoch nur noch für ausschließlich mündliche Beratung. Berät der Anwalt schriftlich, kann er künftig über das Maximum hinaus leistungsabhängig abrechnen.

Kosten für außergerichtliche Anwaltstätigkeit steigen
Der Gebührenrahmen für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts wird stark erweitert. Schon für normal schwierige außergerichtliche Fälle steigen dadurch die Rechtsanwaltskosten fast um das Doppelte.

Kosten für gerichtliche Anwaltstätigkeit steigen
Für Gerichtsverfahren ohne Beweisaufnahme gibt es in der Regel nur noch zwei Anwalts-Grundgebühren. Deren Summe liegt in erster Instanz jedoch um ein Viertel höher als die bisher geltenden Gebühren. Bei Strafsachen verteuern sich die Anwaltsgebühren sogar um rund 30 Prozent – durch die deutlichen Erhöhungen und neuen Gebühren wie die Terminsgebühr vor der Staatsanwaltschaft.

Gebühren für Zeugen, Sachverständige und Gutachter steigen
Die bei Gerichtsverfahren zu entrichtenden Gebühren für Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher wurden neu strukturiert und dabei zum Teil deutlich angehoben.

Vorfinanzierung der Gerichtskosten bei Berufungsverfahren
Wer nach einem ergangenen Urteil in Berufung gehen will, muss künftig die entstehenden Kosten selbst vorfinanzieren. Bisher wurden diese Kosten erst nach Abschluss der Berufungsverhandlung dem Unterlegenen in Rechnung gestellt.

Aktuelle Vorher - Nachher Kostenvergleiche

Wer ab Juli 2004 sein gutes Recht durchsetzen will, muss also meist noch mehr dafür zahlen. Gut, wenn Sie rechtzeitig Rechtsschutz gegen das Kostenrisiko eines Rechtsstreits abgesichert haben.

Und wie ist es mit Ihrer Rechtsschutzversicherung?
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